Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Allen Angeboten liegen ausschließlich nachfolgende Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Angebot / Auftragserteilung
Alle Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Lieferers verbindlich. Das gilt auch für vertragliche Ergänzungen, Einschränkungen, Erweiterungen und Nebenabreden. Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Erfüllung und Versand
Der Versand geschieht auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung. Versicherungen erfolgen auf Verlangen und Kosten des Käufers. Fehlen Versandvorschriften, wählen wir nach bestem Ermessen die billigste Versandart.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wird das Zahlungsziel überschritten ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, der Lieferer weist nach, dass ihm höherer Zinsschaden entstanden ist.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und nur aufgrund besonderer Vereinbarung, bei Wechseln unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit, angenommen. Zahlung gilt erst nach Gutschrift und nur in Höhe des Gutschriftbetrags als erfolgt. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für richtige Vorlage des Wechsels und für die Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Bestellers. Bei Verbrauch der von uns gelieferten Waren im normalen Fabrikationsprozess des Bestellers, sichert dieser uns die Währung unseres Eigentumsvorbehalts an den Fertigungserzeugnissen im entsprechenden Werte zu Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen an andere sind während der Laufzeit unseres Eigentumsvorbehalts nicht gestattet. Bei Zahlung in Wechsel oder Scheck erlischt unser Eigentumsvorbehalt erst nach vollständiger Einlösung der Papiere und Begleichung aller Nebenkosten. Bei Wechselzahlung ist jede Wandlungseinrede ausgeschlossen.
6. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der Lieferer – nach seiner Wahl – und unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Im Falle einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lieferer nicht für einen außerhalb der Zusicherung liegenden Mangelfolgeschäden. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich -bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 7 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Lieferers vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter.
Lässt der Lieferer eine ihm gesetzte und angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel behoben oder Ersatz geliefert zu haben, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen haftet der Lieferer in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen gilt die ursprüngliche Gewährleistungsfrist.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferers. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Schecks- oder Wechselprozesses, ist das Gericht am Sitz des Lieferers zuständig, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Jeder Käufer unterwirft sich den Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform durch die Geschäftsführung. Andere Vereinbarungen sind ungültig.